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   OLG Frankfurt, 06.02.2003 - 11 Verg 3/02   

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OLG Frankfurt, 06.02.2003 - 11 Verg 3/02 (https://dejure.org/2003,3074)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06.02.2003 - 11 Verg 3/02 (https://dejure.org/2003,3074)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06. Februar 2003 - 11 Verg 3/02 (https://dejure.org/2003,3074)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 114 Abs 2 GWB, § 91a ZPO
    Kostenentscheidung im Vergabenachprüfungsverfahren: Erledigung des Nachprüfungsantrages durch Aufhebung des Vergabeverfahrens und Zurückweisung eines anschließenden Fortsetzungsfeststellungsantrages als unzulässig

  • Wolters Kluwer

    (Kostenentscheidung im Vergabenachprüfungsverfahren: Erledigung des Nachprüfungsantrages durch Aufhebung des Vergabeverfahrens und Zurückweisung eines anschließenden Fortsetzungsfeststellungsantrages als unzulässig)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kostenentscheidung bei Erledigung des Nachprüfungsantrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kostenentscheidung bei Erledigung eines Nachprüfungsantrags im Vergabeverfahren; Feststellungsinteresse im Rahmen eines Fortsetzungsfeststellungsanstrags; Notwendigkeit eines Schadensersatzanspruchs

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Fortsetzungsfeststellung nach Ausschreibungsaufhebung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2004, 174
  • VergabeR 2003, 349
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Naumburg, 23.07.2001 - 1 Verg 2/01

    Antragsbefugnis im Feststellungsverfahren eines Vergabeverfahrens

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.02.2003 - 11 Verg 3/02
    Nach ganz herrschender Auffassung, der sich der Senat anschließt, setzt der Feststellungsantrag nach § 114 Abs. 2 Satz 2 GWB als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal ein Feststellungsinteresse voraus Hierfür genügt die nicht auszuschließende Möglichkeit eines Schadensersatzanspruches des Bieters gegen die Vergabestelle für den Fall der Feststellung eines konkreten Vergaberechtsverstoßes (OLG Naumburg OLGR 2002, 73) oder jedes nach Lage des Falles anzuerkennendes Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art, wobei die beantragte Feststellung geeignet sein muss, die Rechtsposition des Antragstellers in einem der genannten Bereiche zu verbessern und eine Beeinträchtigung seiner Rechte auszugleichen oder wenigstens zu mildern (OLG Düsseldorf WuW/E Verg. 459; Byok/Jäger, Vergaberecht, § 114 Rn. 748).
  • BGH, 14.08.1963 - 2 StR 181/63

    einseitig fehlgeschlagener Doppelselbstmord - § 216 StGB, straflose 'Beihilfe'

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.02.2003 - 11 Verg 3/02
    Die bereits im Ausgangsverfahren veranlassten Kosten sind von den auf den Fortsetzungsfeststellungsstreit entfallenden Kosten zu trennen und entsprechend der Regelung des § 91a ZPO von demjenigen zu tragen, der voraussichtlich im Ausgangsverfahren unterlegen wäre ( so auch Kopp/Schenke, VwGO, 13. Auflage, § 161 Rn. 31 mit Nachweisen zur Gegenansicht; KG NJW 1965, 699).
  • OLG Frankfurt, 16.05.2000 - 11 Verg 1/99

    Vergabeverfahren: Selbständige Kostenanfechtung nach Hauptsacheerledigung;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.02.2003 - 11 Verg 3/02
    Über die Kosten des Verfahrens ist entsprechend § 91 a ZPO unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes nach billigem Ermessen zu entscheiden (Senats-Beschluss vom 16.05.2000 - 11 Verg. 1/99 NZBau 01, 101).
  • OLG Düsseldorf, 08.05.2002 - Verg 4/02

    Antragsbefugnis nach § 107 Abs. 2 GWB

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.02.2003 - 11 Verg 3/02
    Aus den von der Antragstellerin vorgelegten Entscheidungen der 2. Vergabekammer des Bundes (Beschluss v. 17.1.2002 - VK 2 - 46/01) und des OLG Düsseldorf (Beschluss v. 8.5.2002 - Verg 4/02 )lässt sich kein anderes Ergebnis herleiten.
  • VGH Hessen, 12.06.1991 - 1 UE 2797/86

    Zur Höhe des Streitwertes bei einer Fortsetzungsfeststellungsklage

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.02.2003 - 11 Verg 3/02
    Auch wenn das erledigende Ereignis in einem früheren Verfahrensstadium eintritt und in der Verhandlung vor der Vergabekammer nur noch über den Fortsetzungsfeststellungsantrag gestritten wird, fallen die dadurch veranlassten Gebühren in aller Regel aus einem niedrigeren Streitwert an als im Ausgangsverfahren (vgl. etwa VGH Kassel NVwZ-RR 1992, 218).
  • VK Bund, 17.01.2002 - VK 2-46/01

    Vergabe über raumlufttechnische Anlagen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.02.2003 - 11 Verg 3/02
    Aus den von der Antragstellerin vorgelegten Entscheidungen der 2. Vergabekammer des Bundes (Beschluss v. 17.1.2002 - VK 2 - 46/01) und des OLG Düsseldorf (Beschluss v. 8.5.2002 - Verg 4/02 )lässt sich kein anderes Ergebnis herleiten.
  • VK Düsseldorf, 23.05.2008 - VK-7/08

    "Select-Vertrag" des Bundes als Rahmenvertrag?

    Voraussetzung für das Feststellungsinteresse ist die nicht ganz auszuschließende Möglichkeit eines Schadensersatzanspruchs des Bieters gegen die Vergabestelle für den Fall des konkreten Vergaberechtsverstoßes oder jedes nach Lage des Falles anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art, wobei die beantragte Feststellung geeignet sein muss, die Rechtsposition des Antragstellers in einem der genannten Bereiche zu verbessern und eine Beeinträchtigung seiner Rechte auszugleichen oder wenigstens zu mildern ( OLG Frankfurt, Beschluss vom 06.02.2003, NZBau 2004, 174(174).) Das anzuerkennende wirtschaftliche Interesse der Antragstellerin ergibt sich vorliegend aus der Tatsache, dass die Antragstellerin durch die Erledigung des Nachprüfungsverfahrens aufgrund des Regelungsgehalts des § 128 GWB und der dazu ergangenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ihre eigenen Rechtsanwaltskosten selbst tragen müsste, wenn sie keinenFortsetzungsfeststellungsbeschluss der Vergabekammer herbeiführt (vgl. VK Lüneburg, Beschluss vom 05.01.2006, VgK - 41 / 2005).
  • OLG Frankfurt, 24.01.2017 - 11 Verg 1/16

    Zur Bedeutung des Vorrangs des eigenwirtschaftlichen Verkehrs bei der Vergabe

    Hierfür genügt die nicht auszuschließende Möglichkeit eines Schadensersatzanspruches des Bieters gegen die Vergabestelle für den Fall der Feststellung eines konkreten Vergaberechtsverstoßes (OLG Naumburg OLGR 2002, 73) oder jedes nach Lage des Falles anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art, wobei die beantragte Feststellung geeignet sein muss, die Rechtsposition des Antragstellers in einem der genannten Bereiche zu verbessern und eine Beeinträchtigung seiner Rechte auszugleichen oder wenigstens zu mildern (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 4.2.2009, 1 Verg 4/08; OLG Frankfurt, Beschl. vom 6.2.2003, 11 Verg 3/02; Möllenkamp in: Kulartz/Kus/Portz, GWB-Vergaberecht, 3. Aufl., § 123 Rdnr. 29Weber in: Schulte/Just, Kartellrecht, 2. Aufl., § 123 Rdnr. 23; Brauer in: Zieckow/Völlink, Vergaberecht, 2. Aufl., § 123 GWB Rd. 14, Summa in: Heiermann/Zeiss, jurisPK-Vergaberecht, 4. Aufl. 2013, § 114 GWB Rdnr. 134 f).
  • VK Sachsen, 26.10.2009 - 1/SVK/016-08

    Feststellungsinteresse für Rechtsanwaltsgebühren

    b) Ungeschriebene Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Fortsetzungsfeststellungsantrags gemäß § 114 Abs. 2 Satz 2 GWB ist darüber hinaus ein Feststellungsinteresse (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 14.02.2001, Verg 14/00, und 22.05.2002, Verg 6/02; OLG Frankfurt am Main, B. v. 06.02.2003, 11 Verg 3/02).

    Ein solches Feststellungsinteresse rechtfertigt sich durch jedes nach vernünftigen Erwägungen und nach Lage des Falles anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder auch ideeller Art, wobei die beantragte Feststellung geeignet sein muss, die Rechtsposition der Antragstellerin in einem der genannten Bereiche zu verbessern und eine Beeinträchtigung seiner Rechte auszugleichen oder wenigstens zu mildern (OLG Düsseldorf, B. v. 2.03.2005 - Verg 70/04; B. v. 18.10.2000 - Verg 3/00 ; OLG Frankfurt am Main, Beschluss v. 06.02.2003, 11 Verg 3/02, Gause in Willenbruch/Bischoff, Vergaberecht Kompaktkommentar, Rnr. 12 zu § 114 a.F.).

  • OLG Jena, 30.03.2009 - 9 Verg 12/08

    Unverzügliche Rüge

    Ein solches rechtfertigt sich durch jedes nach vernünftigen Erwägungen und nach Lage des Falles anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art, wobei die beantragte Feststellung geeignet sein muss, die Rechtsposition des Antragstellers in einem der genannten Bereiche zu verbessern und eine Beeinträchtigung seiner Rechte auszugleichen oder wenigstens zu mildern (z.B. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 23.03.2005, Az.: Verg 77/04; OLG Frankfurt, Beschluss v. 06.02.2003, Az.: 11 Verg 3/02; Summa in: jurisPK-VergR, 2. Aufl. 2008, § 114 GWB, Rn 106; Weyand, ibr-online-Kommentar Vergaberecht, Stand 05.03.2009, § 114, Rz. 2319 f).
  • OLG Frankfurt, 05.08.2003 - 11 Verg 2/02

    Voraussetzungen der Zulässigkeit eines gerichtlichen Feststellungsantrags;

    Dafür genügt die nicht auszuschließende Möglichkeit eines Schadensersatzanspruches des Bieters gegen die Vergabestelle für den Fall der Feststellung eines konkreten Vergabeverstoßes oder jedes nach Lage des Falles anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art, wobei die beantragte Feststellung geeignet sein muss, die Rechtsposition des Antragstellers in einem der genannten Bereiche zu verbessern und eine Beeinträchtigung seiner Rechte auszugleichen oder wenigstens abzumildern (vgl. OLG Naumburg, OLGR 2002, 73; OLG Düsseldorf, WuW/EVerG 459; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 06.02:2003 - 11 Verg. 3/02).
  • VK Sachsen, 29.01.2014 - 1/SVK/041-13

    Einschränkungen im Begleitschreiben führen zum Angebotsausschluss!

    Ein solches rechtfertigt sich durch jedes nach vernünftigen Erwägungen und nach Lage des Falles anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder auch ideeller Art, wobei die beantragte Feststellung geeignet sein muss, die Rechtsposition der Antragstellerin in einem der genannten Bereiche zu verbessern und eine Beeinträchtigung seiner Rechte auszugleichen oder wenigstens zu mildern (OLG Düsseldorf, B. v. 2.03.2005 - Verg 70/04; OLG Frankfurt am Main, B. v. 06.02.2003, 11 Verg 3/02).
  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 20.03.2012 - 1 VK 1/11

    Ersatz des Vertrauensschadens erfordert "echte Zuschlagschance"!

    Zwischen diesen Auffassungen liegt die Position eines Teiles der Rechtsprechung (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 04.02.2009, Az.: 1 Verg 4/08; OLG Dresden, Beschluss vom 30.12.2010, Az.: WVerg 0007/09; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.05.2010, Az.: VII-Verg 3/10; Beschluss vom 23.03.2005, Az.: VII-Verg 77/04; Beschluss vom 02.03.2005, Az.: VII-Verg 70/04; Beschluss vom 18.10.2000, Az.: Verg 3/00; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 06.02.2003, Az.: 11 Verg 3/02), die sich (im Anschluss an Dicks, S. 344) etwa so zusammenfassen lässt:.
  • VK Sachsen, 20.09.2011 - 1/SVK/035-11

    Fehlende Nachweise: Keine Nachforderung - kein Ausschluss!

    Ein solches rechtfertigt sich durch jedes nach vernünftigen Erwägungen und nach Lage des Falles anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder auch ideeller Art, wobei die beantragte Feststellung geeignet sein muss, die Rechtsposition der Antragstellerin in einem der genannten Bereiche zu verbessern und eine Beeinträchtigung seiner Rechte auszugleichen oder wenigstens zu mildern (OLG Düsseldorf, B. v. 2.03.2005 - Verg 70/04; OLG Frankfurt am Main, B. v. 06.02.2003, 11 Verg 3/02).
  • VK Bund, 28.12.2004 - VK 1-141/04

    Vergabe von berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen

    Ein Feststellungsantrag nach § 114 Abs. 2 Satz 2 GWB setzt nach überwiegender Auffassung als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal ein Feststellungsinteresse voraus (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 14. Februar 2001, Az.: Verg 14/00, WuW/E Verg 459, und vom 22. Mai 2002, Az.: Verg 6/02, VergabeR 2002, 668; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 6. Februar 2003, Az.: 11 Verg 3/02, NZBau 2004, 174; Byok in Byok/Jaeger, § 114 Rn. 748; Reidt in Reidt/Stickler/Glahs, 2. Aufl., § 114 Rn. 58; Boesen, Vergaberecht, § 114 Rn. 73; a.A. Kus in Niebuhr/Kulartz/Kus/Portz, § 114 Rn. 70).
  • VK Sachsen, 17.01.2007 - 1/SVK/002-05

    Zwingend auszuschließen - kein Feststellungsinteresse

    Voraussetzung für das Feststellungsinteresse ist die nicht auszuschließende Möglichkeit eines Schadenersatzanspruches des Bieters gegen den Auftraggeber für den Fall des konkreten Vergaberechtsverstoßes oder jedes nach Lage des Falles anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art, wobei die beantragte Feststellung geeignet sein muss, die Rechtsposition des Antragsstellers in einem der genannten Bereiche zu verbessern und eine Beeinträchtigung seiner Rechte auszugleichen oder wenigstens zu mildern (OLG Frankfurt a. M., B. v. 06.02.2003, NZBau 2004, 174).
  • VK Bund, 13.10.2004 - VK 2-151/04

    Vergabe von Berufsvorbereitenden Maßnahmen (BvB)

  • VK Bund, 02.07.2004 - VK 2-28/04

    Konzeption und Durchführung von Maßnahmen zur Eignungsfeststellung und

  • VK Bund, 24.05.2004 - VK 2-22/04

    Konzeption und Durchführung von Maßnahmen zur Eignungsfeststellung und

  • VK Brandenburg, 09.09.2005 - 1 VK 33/05

    Aufgehobene Ausschreibung: Klärung von erledigten Rechtsverstößen

  • VK Bund, 29.12.2004 - VK 2-136/03

    Lieferung von Schuhen

  • VK Thüringen, 23.09.2005 - 360-4002.20-007/05-NDH

    Keine nachträgliche Forderung des Nachweises der Eignung

  • VK Bund, 02.09.2005 - VK 2-57/05

    Konzeption und Durchführung von Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen

  • VK Niedersachsen, 21.08.2009 - VgK-43/09

    Schätzung des Auftragswertes vor Auschreibungsbeginn

  • VK Niedersachsen, 21.08.2009 - VgK-42/09

    Nachprüfungsverfahren: Erledigung in sonstiger Weise

  • VK Niedersachsen, 30.06.2008 - VgK-07/08

    Voraussetzungen für die Vergabe der technischen Gesamtplanung für den Neubau

  • VK Niedersachsen, 26.06.2007 - VgK-29/07

    Rechtmäßigkeit des Ausschlusses eines Angebots wegen Nichteinhaltung der

  • VK Niedersachsen, 17.10.2006 - VgK-25/06

    Erledigung des vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens in sonstiger Weise;

  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 02.06.2014 - 2 VK 7/14

    Vorhandene Bewertungsmatrix ist allen Bewerbern offenzulegen!

  • VK Niedersachsen, 02.12.2008 - VgK-41/08

    Voraussetzungen für eine Antragsbefugnis nach § 107 Abs. 2 Gesetz gegen

  • VK Niedersachsen, 30.06.2008 - VgK-7/08
  • VK Niedersachsen, 06.01.2006 - VgK-43/05

    Anforderungen an die europaweite Ausschreibung von Dienstleistungen;

  • VK Niedersachsen, 05.01.2006 - VgK-41/05

    Anforderungen an die europaweite Ausschreibung von Dienstleistungen;

  • VK Brandenburg, 09.09.2005 - VK 33/05

    Schadenersatzanspruch eines Bieters: Kausalität zwischen vermeintlicher

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